In welchen Ländern darf man sich in der Natur auf privatem Grund, außerhalb von Nationalparks und Naturschutzgebieten, frei bewegen? Entdecke die wenigen Länder mit sogenannten „Right to Roam“-Gesetzen – und die Rechte und Pflichten, die damit verbunden sind.
In den meisten Ländern der Welt ist das Betreten von Privatgrundstücken nur unter einem Namen bekannt: Hausfriedensbruch. Hierzulande ist das Vergnügen, einfach nur zu sehen, wohin die eigenen Schritte führen, allein den Parkanlagen vorbehalten.
Es gibt jedoch einige Länder, in denen dies nicht der Fall ist. Dort gewähren so genannte „Right to Roam“-Gesetze Einzelpersonen das Recht, unbebautes Land wie Berge, Wälder und Moore legal zu betreten, zu erforschen und zu genießen, ohne die Erlaubnis der Landbesitzer einholen zu müssen.
Auch wenn die Einzelheiten von Land zu Land unterschiedlich sind, so ist dieses Privileg doch mit der wichtigen Pflicht verbunden, es zu erhalten und zu schützen. Wandernde müssen vorsichtig sein und auf die Auswirkungen auf empfindliche Ökosysteme achten.
Nachfolgend findest du eine Liste der Länder, in denen das „Right to Roam“ gilt. Wie du sehen wirst, gibt es nur eine Handvoll von ihnen. Es ist also an allen Besuchern, dafür zu sorgen, dass diese Gesetze nicht missbraucht und strikt eingehalten werden. Wanderer müssen sicherstellen, dass ihre Erkundung keinen dauerhaften Schaden hinterlässt, sondern vielmehr ein Vermächtnis des Respekts für die wilden Orte sind, die sie durchqueren. Es bleibt zu hoffen, dass sich das Right to Roam mit der Zeit auf weitere Länder ausdehnen wird.