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        Fahrradlichter

        Zu einer vollständig verkehrssicheren Fahrradbeleuchtung gehören neben verschiedenen Rückstrahlern und Reflektoren vor allem ein leuchtkräftiger Frontscheinwerfer und ein funktionsfähiges Rücklicht. Unsere Auswahl an Fahrradlichtern hilft Dir, Dein Fahrrad auch bei Dunkelheit einsetzbar zu machen.

        StVZO-Zulassung – was ist das?

        Das Kraftfahrt-Bundesamt vergibt für alle Produkte, die als Fahrradbeleuchtung verkauft werden, eine Zulassungsnummer (z.B. ~~~ K 12345). Sie kennzeichnet, dass das jeweilige Produkt den gesetzlichen Vorgaben der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) entspricht.
        Wenn Du Deine Fahrradbeleuchtung auch im Straßenverkehr einsetzen möchtest, und nicht etwa nur bei Trailtouren in der Natur, dann solltest Du darauf achten, dass Deine Beleuchtung über die nötige StVZO-Zulassung und Kennzeichnung verfügt.

        Unser Sortiment an Fahrradbeleuchtung besteht aus straßenverkehrstauglichen Scheinwerfern, die über eine StVZO-Zulassung verfügen. Bedenke bei der Auswahl Deiner Fahrradbeleuchtung, für welchen Einsatzzweck Du Deine Scheinwerfer einsetzen möchtest. Für Einsätze auch im Straßenverkehr solltest Du nicht auf die StVZO-Zulassung verzichten.
        Daneben solltest Du auch auf die gesetzlichen Montagevorschriften achten. So müssen Frontscheinwerfer insbesondere immer blendfrei eingestellt sein und Rücklichter in einer Höhe zwischen 25 cm und 60 cm über dem Fahrbahngrund montiert werden.

        Dynamo oder Stecklichter?

        Seit 2013 musst Du an Deinem Fahrrad keinen Dynamo für den Betrieb von Frontscheinwerfer und Rücklicht bereithalten. Zuvor musste die Fahrradbeleuchtung zwingend über einen Dynamo betrieben werden. Nur für Rennräder mit einem Gewicht von nicht mehr als 11 kg bestand eine Ausnahme.

        Das bedeutet, dass Du nun auch batterie- oder akkubetriebene Scheinwerfer im Straßenverkehr benutzen darfst, sofern diese die technischen Anforderungen der StVZO erfüllen. Dazu zählt eine Leuchtkraft von mindestens 10 Lux sowie eine Leistungsaufnahme von 2,4 W bei 6 V Nennspannung. Außerdem müssen die Scheinwerfer fest und stabil am Lenker bzw. an der Sattelstütze befestigt sein, brauchen aber nicht zwingend unlösbar verschraubt zu sein.

        Falls Deine Fahrradbeleuchtung trotzdem über einen Dynamo betrieben wird, muss dieser eine Nennleistung von mindestens 3 W bei einer Nennspannung von 6 V haben. Dynamobetriebene Scheinwerfer und akku- oder batteriebetriebene Beleuchtung dürfen nicht gleichzeitig verwendet werden.

        Vielfältige Beleuchtungsoptionen für Dein Fahrrad

        In unserem Angebot kannst Du verschiedene Varianten der Fahrradbeleuchtung finden. Du kannst zwischen akku- und batteriebetriebenen Frontstrahlern und Rücklichtern wählen.
        Manche Modelle verfügen sogar über mehrere verschiedene Leuchtkraftstufen, die Dir eine Sichtweite von bis zu 100 m bieten. Ihre wasserdichte und witterungsunempfindliche Fertigung zusammen mit ihrer langen Leuchtdauer macht unsere Fahrradbeleuchtung zu ausdauernden und langlebigen Begleitern in jeder Nacht und auf allen schlecht belichteten Wegen.

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